Wir haben eine offene Sprechstunde ohne Termine, sie müssen jedoch eine halbe Stunde vor Sprechstundenende angemeldet sein.
Außerhalb unserer Öffnungszeiten und an den Brückentagen sowie an den Feiertagen haben Sie die Möglichkeit den ärztlichen Notdienst in der Klinikstraße 33 im Uniklinikum persönlich oder unter der Telefonnummer 0641/ 116117 zu erreichen.
Wir bieten Ihnen ab sofort die Möglichkeit, sich in die hausarztzentrierte Versorgung einzuschreiben. Dies bieten wir zuerst für Versicherte der AOK Hessen und der Ersatzkassen und der Techniker Krankenkasse an. HZV- Programme anderer Krankenkassen werden später ebenso von uns angeboten.
Hiermit wollen wir unser Angebot für sie erweitern. Gerne können sie sich mit Fragen zu diesem Thema an uns oder an Ihre Krankenkasse wenden.
Ziel dieser Programme ist es eine bessere Koordination ihrer Behandlung zu gewährleisten und Wartezeiten für sie zu reduzieren und auch Doppeluntersuchungen zu vermeiden. So wird zum Beispiel die Medikation von verschiedenen Ärzten optimal koordiniert, um Wechselwirkungen zu vermeiden.
Weitere Informationen hier.
Sie können Ihre Rezepte telefonisch, direkt in der Praxis oder direkt hier bestellen. Bitte geben Sie uns einen Werktag Zeit, um Ihre Rezepte vorzubereiten.
Wichtig: Vergessen Sie nicht, zur Abholung die Chip-Karte Ihrer Krankenkasse mitzubringen. Privatrezepte können wir leider nicht als E-Rezept ausstellen.
Weiterhin können Sie uns auch eine schriftliche Rezeptanforderung zukommen lassen. Die Medikamente können dann 1 Werktag nach Eingang der Anforderung mit Hilfe Ihrer Versicherungskarte in der Apotheke abgeholt werden.
Bitte beachten Sie, das wir ...
- hierzu Ihre Versicherungskarte am Anfang des Quartals benötigen
- und dies nur für Dauermedikamente gilt.
Für alle neuen Medikamente müssen Sie erst in der Praxis vorstellig werden.
Wenn Sie sich von einer Fachkollegin oder einem Fachkollegen untersuchen lassen möchten, sollten Sie sich einen Überweisungsschein bei uns abholen. Nur so erhalten wir umfassende Berichte über die bei Ihnen durchgeführten Untersuchungen und Therapien und haben so die Möglichkeit, weitere Untersuchungen besser zu koordinieren und eventuelle Medikamenteninteraktionen zu erkennen.
Hier können Sie eine oder mehrere Überweisungen bestellen.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen eine Gesundheitsuntersuchung leider nur noch alle 3 Jahre. Patienten vom 18. bis 35. Lebensjahr können einmalig in diesem Zeitraum eine Gesundheitsuntersuchung zu Lasten der Krankenkassen durchführen lassen. Eingeschriebene Patienten im Hausarztvertrag können alle 2 Jahre eine Gesundheitsuntersuchung durchführen lassen.
Neu bieten wir für Versicherte der AOK und der Techniker Krankenkasse sowie der Ersatzkassen die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) an.
Näheres erfahren Sie hier.
Gerne können wir Ihnen in Englisch bei Sprachproblemen beratend und organisierend zur Seite stehen.
Patients from other countries or with a different language could contact us. If you would like an medical guide, an general examination, organised procedure of special diagnostics or an contact to specialists we would help you.
Wir bitten Sie, bei Bedarf und höherem Patientenaufkommen vor der Praxis zu warten. Wir werden Sie nacheinander auffordern einzutreten, um so das Wartezimmer zu Ihrem Schutz nicht zu voll zu besetzen.